Mit der Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer weist du nach, dass dein Handwerksbetrieb vom Finanzamt als zuverlässiger, vertrauenswürdiger Steuerzahler eingestuft wird. Der Vorteil: Deine Auftraggeber (betroffen davon sind vor allem Unternehmen) müssen keine Bauabzugsteuer entrichten und dürfen dir deshalb deine vollen Rechnungsbeträge auszahlen.
Mit anderen Worten: Deine Freistellungsbescheinigung befreit den beauftragenden Unternehmer von der Pflicht, 15% deines Rechnungsbetrages einzubehalten und als Bauabzugsteuer direkt an das für dich (als leistenden Unternehmer) zuständige Finanzamt weiterzuleiten.
Die Bescheinigung erleichtert also deinem Auftraggeber die Arbeit und sorgt dafür, dass du deine vollen Rechnungsbeträge erhältst. Es lohnt sich daher doppelt, sich um eine solche Bescheinigung zu bemühen, zumal der Aufwand denkbar gering ist.