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Warum die Freistellungs-
bescheinigung im Handwerk so wichtig ist

Die Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugsteuer ist eigentlich nur ein Nachweis darüber, dass du regelmäßig deine Steuern zahlst – eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Hier beschreiben wir, welche großen Vorteile es dir bringt, wenn du die Bescheinigung vorweisen kannst, und wie wenig Arbeit das macht.

Ein Arbeiter mit gelber Weste nutzt ein Bosch Professional Werkzeug auf Baustelle.

Was ist die Freistellungsbescheinigung?

Mit der Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer weist du nach, dass dein Handwerksbetrieb vom Finanzamt als zuverlässiger, vertrauenswürdiger Steuerzahler eingestuft wird. Der Vorteil: Deine Auftraggeber (betroffen davon sind vor allem Unternehmen) müssen keine Bauabzugsteuer entrichten und dürfen dir deshalb deine vollen Rechnungsbeträge auszahlen.

Mit anderen Worten: Deine Freistellungsbescheinigung befreit den beauftragenden Unternehmer von der Pflicht, 15% deines Rechnungsbetrages einzubehalten und als Bauabzugsteuer direkt an das für dich (als leistenden Unternehmer) zuständige Finanzamt weiterzuleiten.

Die Bescheinigung erleichtert also deinem Auftraggeber die Arbeit und sorgt dafür, dass du deine vollen Rechnungsbeträge erhältst. Es lohnt sich daher doppelt, sich um eine solche Bescheinigung zu bemühen, zumal der Aufwand denkbar gering ist.

Was ist die Bauabzugsteuer und warum gibt es sie?

Die Bauabzugsteuer wurde 2001 im ab 2002 geltenden “Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe” eingeführt. So sollen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verhindert oder wenigstens reduziert werden. Sie funktioniert im Grunde als Steuervorauszahlung: Deine Auftraggeber sind verpflichtet, 15% des von dir angegebenen Rechnungsbetrags vorab an das für dich zuständige Finanzamt zu überweisen.

Die Bauabzugsteuer wird also nicht von dir entrichtet (als Unternehmen bzw. Handwerker, das bzw. der einen Auftrag durchführt), sondern direkt an der Quelle erhoben (also bei deinem Auftraggeber). Deshalb zählt sie zu als “Quellensteuer”, vergleichbar etwa der Einkommensteuer, die bei Angestellten direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird.

Durch die Bauabzugsteuer, für deren Entrichtung dein Auftraggeber verantwortlich ist, soll vermieden werden, dass die beauftragten Unternehmen fällige Steuern hinterziehen. Hintergrund war die zunehmende Zahl von Scheinfirmen und unseriösen Subunternehmen, zum Teil mit (angeblichem) Sitz im Ausland, die vor allem in der Bauwirtschaft genutzt wurden, um fällige Steuern zu umgehen.

Wer muss die Bauabzugsteuer entrichten?

Wie beschrieben muss der Leistungsempfänger die Bauabzugsteuer zahlen. Ausgenommen davon sind private Auftraggeber, die etwa Bauleistungen an ihrer eigenen Wohnung oder in ihrem eigenen Garten beauftragt haben.

Die Bauabzugsteuer muss von Unternehmen oder Gewerbetreibenden abgeführt werden, sobald sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Unternehmen müssen die Bauabzugsteuer grundsätzlich abführen.

  • Auch Kleinunternehmer und Unternehmen mit steuerfreien Umsätzen sind davon betroffen.

  • Vermieter müssen bei Arbeiten an ihren vermieteten Wohnungen (nicht an ihren selbst genutzten Privatwohnungen!) die Steuer entrichten, wenn sie mehr als zwei Wohnungen vermieten.

Die Bauabzugsteuer wird laut § 48 Absatz 1 EStG für alle Leistungen fällig, “die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.” Betroffen sind dabei nur Bauarbeiten im Inland; dort sind letztlich alle wesentlichen Arbeiten und Bauleistungen rund um Gebäude betroffen:

  • Errichtung

  • Instandsetzung oder Instandhaltung

  • Bauliche Veränderungen

  • Abriss

Welche Auswirkungen hat die Bauabzugsteuer auf meine Steuerlast?

Wenn du zum Beispiel einen Auftrag ausgeführt hast, für den du dem Unternehmen nun eine Rechnung in Höhe von 20.000 Euro stellst, so müsste (wenn du keine Freistellungsbescheinigung vorweisen kannst) dein Auftraggeber von diesem Betrag 15% (gewissermaßen als Steuerabzug) einbehalten. Er würde dir also nur 17.000 Euro überweisen.

Die restlichen 3.000 Euro meldet der Unternehmer an das für dich zuständige Finanzamt und überweist sie als Bauabzugsteuer direkt an die Behörde.

Das Geld ist allerdings nicht verloren, sondern wird natürlich auf die Steuerschuld deines Handwerksbetriebs angerechnet. Auf welche Steuern konkret die Steuerlast umgerechnet wird, regelt § 48c EStG.

Welche Ausnahmen gibt es für die Bauabzugsteuer?

In einer ganzen Reihe von Fällen muss keine Bauabzugssteuer entrichtet werden:

  • Private Auftraggeber müssen die Bauabzugsteuer ebenso wenig entrichten wie Vermieter, die maximal zwei Wohnungen vermieten.

  • Bei Bauleistungen unter 15.000 Euro für Vermieter (bzw. nach Gesetzestext: Leistungsempfänger mit “ausschließlich steuerfreie[n] Umsätze[n] nach § 4 Nummer 12 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes”) bzw. unter 5.000 Euro für Unternehmen entfällt die Steuerpflicht. Gerechnet wird dabei für alle Leistungen pro Kalenderjahr bezogen auf den Rechnungsbetrag (bzw. die Rechnungsbeträge) inkl. Umsatzsteuer.

  • Wenn der Bauunternehmer (also Auftragsnehmer, etwa du als Handwerker) eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann, muss der Auftraggeber die Steuer nicht abführen.

Warum ist die Bauabzugsteuer für Handwerker wichtig?

Als Handwerker musst du dir keine Sorge darüber machen, dass du die Steuer entrichten müsstest – aber du solltest dafür sorgen, dass deine Auftraggeber sie nicht entrichten müssen. Denn so müssen diese sich wiederum nicht um die Steuer sorgen und können dir den vollständigen Betrag von deiner Rechnung überweisen.

(Mit E-Rechnungen erleichterst du dir und deinen Kunden ebenfalls die Arbeit. Eine gute Handwerkersoftware hilft dir dabei – ein Rechnungsprogramm gehört selbstverständlich dazu, mit dem du Rechnungen sauber und mit wenigen Klicks erstellen kannst.)

Wie bekomme ich die Freistellungsbescheinigung?

Die Freistellungsbescheinigung kannst du mit einem einfachen und formlosen Antrag bei deiner zuständigen Finanzbehörde erhalten.

Was muss ich für die Freistellungsbescheinigung tun?

Der Antrag für die Freistellungsbescheinigung erfordert weder großen Aufwand noch eine bestimmte Form.

Du schreibst formlos an das für dich zuständige Finanzamt und musst nur drei wesentliche Dinge beachten:

  • Gib klar und deutlich an, dass du für deinen Handwerksbetrieb eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG beantragst.

  • Gib den Namen und die Anschrift deines Betriebs an.

  • Gib die Steuernummer deines Unternehmens an.

Du kannst den Antrag per Post oder E-Mail verschicken, sogar ein Antrag per Telefon ist möglich. Oder du übermittelst den Antrag elektronisch per ELSTER.

Welche Kriterien hat das Finanzamt für die Freistellungsbescheinigung?

Im Wesentlichen prüft das Finanzamt, ob bei deinem Unternehmen damit zu rechnen wäre, dass du fällige Steuern und Abgaben nicht entrichtest. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du Anzeigepflichten ignorierst oder deinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt nicht nachkommst.

Ansonsten wird dir das Finanzamt in aller Regel die Bescheinigung ausstellen.

Was ist die Freistellungsbescheinigung und wie nutze ich sie?

Die Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer enthält neben der Anschrift und der Steuernummer deines Handwerksbetriebes (des “leistenden Unternehmers”) nach § 48b Absatz 3 EStG folgende Informationen:

  • die Geltungsdauer der Bescheinigung (diese beträgt üblicherweise maximal drei Jahre),

  • den Umfang der Freistellung sowie der Leistungsempfänger (falls sie nur für bestimmte Bauleistungen gilt),

  • das ausstellende Finanzamt sowie

  • eine Sicherheitsnummer, mit der deine Auftraggeber die Gültigkeit der Bescheinigung online überprüfen können.

Wozu dient die Sicherheitsnummer?

Deine Auftraggeber sind dazu verpflichtet, die Gültigkeit der von dir vorgelegten Bescheinigung zu überprüfen. Damit dies unproblematisch möglich ist, werden alle Freistellungsbescheinigungen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in einer Datenbank verwaltet.

Einträge in dieser Datenbank können nach kostenloser Anmeldung mithilfe der Sicherheitsnummer ganz einfach online beim BZSt überprüft werden.

Wichtig: Das Bundeszentralamt stellt selbst keine Freistellungsbescheinigungen aus, dafür sind die Finanzämter zuständig!

Was muss ich bei der Freistellungsbescheinigung beachten?

Die Freistellungsbescheinigung solltest du deinen Auftraggebern (dem “Leistungsempfänger”) möglichst frühzeitig in einer vollständig leserlichen Kopie zur Verfügung stellen.

Achte stets darauf, dass die Bescheinigung noch aktuell ist – denk daran, rechtzeitig vor Ablauf der begrenzten Gültigkeitsdauer eine neue Bescheinigung zu beantragen. (Die Freistellungsbescheinigung kann auch projekt- oder objektbezogen beantragt und ausgestellt werden.)

Fazit

Mit einer Freistellungsbescheinigung machst du dir und deinen Kunden das Leben leichter – und das bei sehr niedrigem Aufwand.

Unternehmen, die dich als Handwerker beauftragen, müssen sich mit der Bescheinigung keine Gedanken über die Bauabzugsteuer machen und können dir stets einfach die vollen Beträge überweisen, die du auf deinen Rechnungen angibst.

Du vereinfachst deiner Steuerberaterin die Arbeit ein wenig, behältst deine Steuern womöglich etwas besser im Blick und kannst zudem über die vollen Beträge verfügen, die du deinen Auftraggebern in Rechnung stellst.

Der Antrag erfordert minimalen Aufwand – du musst nur darauf achten, dass du stets eine aktuelle, gültige Freistellungsbescheinigung parat hast, die du deinen Kunden präsentieren kannst.

Hinweis

Wir verfassen unsere Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen; dabei stützen wir uns auf seriöse Quellen, Informationen zur aktuellen Rechtslage und unsere eigene Expertise. Unser Ziel ist es dabei stets, eine erste und zuverlässige Orientierung zu dem konkreten Themengebiet anzubieten. Wichtig: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung oder Finanzberatung anbieten. Zu allen rechtlichen oder finanziellen Fragen solltest Du daher stets unbedingt Rat bei einem juristischen Beistand, einer Steuerberaterin oder einem Finanzexperten suchen. Hier können wir keine Gewähr übernehmen.

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