Die Mängelhaftung wird nicht automatisch für alle Mängel gelten. Wichtig ist selbstverständlich, welcher Qualitätsstandard der Arbeit zugrunde gelegt wird. Wenn du hier in deinem Vertrag keine eigenen Standards vereinbart oder versprochen hast, gelten allgemein anerkannte Standards als Grundlage.
Das bedeutet zum Beispiel: Eine eingebaute Tür muss sich problemlos öffnen und schließen lassen, ohne an Wand oder Boden entlang zu schleifen; das Schloss muss sauber eingebaut sein und sich problemlos betätigen lassen usw.
Wenn die als normal verstandene Nutzung nicht möglich sein sollte, wenn die Tür sich zum Beispiel nicht mehr richtig schließen lässt oder nach zwei Wochen schief hängt, dann liegt ein Mangel vor, den du beseitigen müsstest – und auch beseitigen dürfen musst.
Wenn der Mangel allerdings z.B. durch Bedienungsfehler oder externe Ursachen ausgelöst wurde, also durch Einflüsse, die du nicht zu verantworten hast, bist du auch nicht zu seiner Beseitigung verpflichtet.
Mängel müssen also bei gewöhnlicher Nutzung den Wert oder die Verwendbarkeit deines Werkes einschränken, damit sie unter das Gewährleistungsrecht fallen. Das kann zum Beispiel betreffen:
die Dichte von Rohrverbindungen oder Zuverlässigkeit elektrischer Leitungen,
minderwertige Qualität der Materialien oder
alle Funktionen und Eigenschaften, die zugesichert wurden (oder im Regelfall zu erwarten wären).