7-11 Min. Lesezeit
0 likes

Gewährleistung im Handwerk

Gewährleistung bedeutet, dass du dafür einstehen musst, wenn deine Arbeit doch einmal Mängel hat. Was das genau bedeutet, welche Fristen und Regeln es dafür gibt und wann du nicht selbst haftest, das haben wir hier zusammengetragen.

Gewährleistung im Handwerk

Natürlich erledigst du deine Arbeit stets so gut, wie es nur irgend möglich ist – du bist schließlich stolz auf das, was du tust. Dennoch können Fehler passieren, und dann ist es gut, wenn es klare Regeln gibt.

Die Gewährleistung ist ein zentraler Baustein dabei: Sie verpflichtet dich, Mängel zu beseitigen, für die du verantwortlich bist – und gibt zugleich Rahmenbedingungen vor, die auch dich als Handwerker schützen. So ist sichergestellt, dass die Gewährleistungsansprüche angemessen bleiben.

Was bedeutet Gewährleistung für dich als Handwerker?

Gewährleistung bedeutet, dass du dafür einstehen musst, dass deine Arbeiten ohne wesentliche Mängel durchgeführt werden. Sie ist gesetzlich geregelt und gilt für eine bestimmte Zeit nach der Abnahme. (Die Abnahme durch deinen Kunden ist der Stichtag, an dem die Frist für eventuelle Gewährleistungsansprüche beginnt.)

Der Grund für diese Verjährungsfrist ist, dass manche Mängel (z.B. Verarbeitungsfehler, Materialschwächen usw.) erst nach einer Weile sichtbar werden. Entsprechend kann es auch nach längerer Zeit noch erforderlich sein, einen Mangel zu beheben.

Der Anspruch auf Mängelbeseitigung endet aber nach dieser Frist, weil es irgendwann unwahrscheinlich wird, dass der Mangel tatsächlich schon zur Abnahme vorhanden war. So wird auch sichergestellt, dass du nach Ablauf dieser Frist keine Forderungen im Rahmen der Gewährleistung mehr erwarten müsstest.

Verantwortlich bist du nur für Mängel an deiner eigenen Arbeit – aber dann bist du auch verpflichtet, den beobachteten Mangel zu beheben. Das bedeutet zugleich, dass du das Recht hast, den Mangel selbst zu beseitigen. Deine Kunden können also nicht einfach ohne weiteres jemand anderen mit der Ausbesserung beauftragen und das dir dann in Rechnung stellen.

Was unterscheidet die Gewährleistung von der Garantie?

Während die Gewährleistung gesetzlich geregelt und vorgeschrieben ist, ist eine Garantie eine freiwillige Zusatzleistung, die über den Gewährleistungsrahmen hinaus geht.

Gesetzliche Grundlagen der Gewährleistung

Im Bauvertrag wird geregelt, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Anspruch auf Gewährleistung beruht. Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Gewährleistung nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Die Regelungen unterscheiden sich in einigen zentralen Punkten.

VOB: Spezialregelungen für Bauarbeiten

Bei Bauprojekten der öffentlichen Hand (etwa Arbeiten an öffentlichen Gebäuden) gelten die Regeln der VOB. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei diesen Projekten nur vier Jahre. Wenn Mängel beseitigt wurden, beginnt eine neue Frist von zwei Jahren Dauer.

Bei privaten Bauvorhaben kann die VOB angewandt werden, dies muss aber ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.

BGB: Die Basis für Verbraucheraufträge

Die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind für Verträge mit privaten Auftraggebern die Regel. Das Thema Gewährleistung findet sich im BGB ab Paragraf 633.

Je nach Art der Arbeiten gelten dann (laut § 634a BGB) Gewährleistungsfristen von zwei oder fünf Jahren. Falls Mängel behoben werden mussten, beginnt nach Ende dieser Ausbesserungsarbeiten keine neue Frist, bestehende Fristen laufen unvermindert weiter.

Beispiel: Wird ein Mangel mit zwei Jahren Gewährleistungsfrist am Ende des ersten Jahres bemerkt und vom Handwerker behoben, läuft die Gewährleistungsfrist nach BGB (nur) noch ein weiteres Jahr weiter.

Gewährleistung nach VOB: Deine Vorteile und Pflichten

Verkürzte Fristen als Vorteil

Bei VOB-Verträgen beträgt die Gewährleistungsfrist laut § 13 VOB/B in der Regel (wenn also nichts anderes vereinbart wurde) nur vier Jahre für jene Aufträge, bei denen es um fest mit dem Bauwerk verbundene Teile (z.B. Heizungsanlage) oder Arbeiten an der Bausubstanz geht; für andere Aufträge (z.B. Tapezier- oder Malerarbeiten) ist die Frist zwei Jahre.

Voraussetzungen für VOB-Verträge

Die VOB wird bei öffentlichen Auftraggebern (die ihre Arbeiten meist per Ausschreibung vergebenen) angewandt. Für Verträge mit privaten Auftraggebern kommt sie nur in Frage, wenn dies im Vertrag ausdrücklich festgelegt wird und alle Parteien dieser Regelung zugestimmt haben.

Gewährleistung nach BGB: Der Regelfall

In der Regel fallen alle Verträge mit privaten oder geschäftlichen Auftraggebern unter die Gewährleistungs-Regeln des BGB. Das hat den Vorteil, dass für die meisten Fälle klare und gut dokumentierte Regeln gelten.

Wann fällt ein Mangel unter die Gewährleistungspflicht?

Die Mängelhaftung wird nicht automatisch für alle Mängel gelten. Wichtig ist selbstverständlich, welcher Qualitätsstandard der Arbeit zugrunde gelegt wird. Wenn du hier in deinem Vertrag keine eigenen Standards vereinbart oder versprochen hast, gelten allgemein anerkannte Standards als Grundlage.

Das bedeutet zum Beispiel: Eine eingebaute Tür muss sich problemlos öffnen und schließen lassen, ohne an Wand oder Boden entlang zu schleifen; das Schloss muss sauber eingebaut sein und sich problemlos betätigen lassen usw.

Wenn die als normal verstandene Nutzung nicht möglich sein sollte, wenn die Tür sich zum Beispiel nicht mehr richtig schließen lässt oder nach zwei Wochen schief hängt, dann liegt ein Mangel vor, den du beseitigen müsstest – und auch beseitigen dürfen musst.

Wenn der Mangel allerdings z.B. durch Bedienungsfehler oder externe Ursachen ausgelöst wurde, also durch Einflüsse, die du nicht zu verantworten hast, bist du auch nicht zu seiner Beseitigung verpflichtet.

Mängel müssen also bei gewöhnlicher Nutzung den Wert oder die Verwendbarkeit deines Werkes einschränken, damit sie unter das Gewährleistungsrecht fallen. Das kann zum Beispiel betreffen:

  • die Dichte von Rohrverbindungen oder Zuverlässigkeit elektrischer Leitungen,

  • minderwertige Qualität der Materialien oder

  • alle Funktionen und Eigenschaften, die zugesichert wurden (oder im Regelfall zu erwarten wären).

Welche Fristen gelten für die Gewährleistung?

Wie auch bei den Regelungen nach VOB gibt es für unterschiedliche Arbeiten auch im BGB verschiedene Fristen. Die Fristen beginnen jeweils mit der Abnahme deiner Leistung durch den Kunden – es ist gewissermaßen eine "Verjährungsfrist" für eventuelle Mängel.

  • Bei Arbeiten am Gebäude – entweder direkt an seiner Substanz oder in direkter Verbindung damit, wie z.B. ein Ausbau des Treppenhauses oder eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach – können Mängel bis zu fünf Jahre lang beanstandet werden.

  • Bei kleineren Arbeiten, die nicht direkt das Gebäude betreffen (z.B. Malerarbeiten, Bau oder Überholung von Möbelstücken) gilt in der Regel eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Die Regelungen gelten dabei unabhängig vom konkreten Gewerbe, sondern betreffen konkret die gemachten Arbeiten. Falls du im Zuge umfangreicher Renovierungsarbeiten zum Beispiel als Schreiner Umbauten im Treppenhaus vornimmst und auch einzelne Möbel überarbeitest, können sich für diese Arbeiten durchaus unterschiedliche Gewährleistungsfristen ergeben.

Was du für die Gewährleistung beachten solltest

Grundsätzlich gilt, dass du als Handwerker bis zur offiziellen Abnahme in der Beweispflicht bist. Falls ein Kunde später eine Mängelrüge schickt, muss er nachweisen, dass der Mangel schon bei der Abnahme vorhanden war.

Daraus ergeben sich eine Reihe von Hinweisen, die du für deine Arbeit beherzigen solltest, um solche Mängelanzeigen möglichst zu vermeiden.

Pflicht zur fachgerechten Arbeit

Als Handwerker trägst du die Verantwortung dafür, dass die Arbeiten, mit denen du beauftragt wurdest, sorgfältig und fachgerecht ausgeführt werden. Dazu gehört auch, dass du dich an baurechtliche Vorschriften ebenso hältst wie an die Sicherheitsregeln deines Handwerks. Damit und mit der Verwendung hochwertiger Materialien solltest du dafür gesorgt haben, dass deine Arbeit „frei von Sach- und Rechtsmängeln“ ist, wie es § 633 BGB verlangt, und verringerst die Wahrscheinlichkeit, dass du eine Mängelrüge bekommst.

Dokumentiere deine Arbeit

Nimm deine Pflicht zur Prüfung und Dokumentation ernst.

Du musst dich nicht nur selbst vergewissern, dass deine Arbeiten (und die deiner Mitarbeiter) ordentlich abgeschlossen wurden, und dass dafür die in deinem Fach üblichen Methoden eingesetzt wurden. Du solltest außerdem durch ein Bautagebuch, durch Fotos und in anderer geeigneter Weise dokumentieren, was du gemacht und wie du gearbeitet hast.

Dazu gehört auch, zu dokumentieren, mit welchen Materialien du gearbeitet hast, welche Probleme möglicherweise während der Arbeiten aufgetaucht sind und wie diese dem Kunden mitgeteilt wurden.

Idealerweise ist in deinen Unterlagen also jeder größere Arbeitsschritt klar nachvollziehbar. Das bedeutet nicht, dass du jeden Nagel einzeln dokumentierst. Aber idealerweise kannst du nachvollziehen, welche Art von Nägeln du verwendet und wo du sie erworben hast. Falls nämlich die Nägel Produktionsfehler hatten, so könntest du die Gewährleistung dafür an den Hersteller abtreten.

Bei dieser Dokumentation kann dir eine gute Handwerkersoftware helfen. Sie hilft dir mit einer digitalen Baustellendokumentation, die von dir und deinen Mitarbeitern im Alltag erledigten Schritte festzuhalten und zum Beispiel durch Fotos zu belegen. So lässt sich unter Umständen herausfinden, ob ein Schaden nachträglich zustande gekommen ist.

Kommuniziere bestehende Mängel oder Hindernisse

Wenn dir während der Arbeiten klar wird, dass du den Auftrag nicht ohne Mängel durchführen kannst, so bist du verpflichtet, dies zu dokumentieren und deinem Auftraggeber mitzuteilen. Wurden die Vorarbeiten korrekt ausgeführt?

Ein Beispiel: Wenn du feststellst, dass die Wand, die du neu verputzen und tapezieren solltest, unter der bestehenden Tapete feucht ist oder Spuren von Pilzbefall zeigt, ist das ja nicht dein Fehler. Wenn ein anderer Handwerker nicht korrekt gearbeitet hat und dies die Qualität deines Werks beeinträchtigt, so musst du dies dem Auftraggeber mitteilen.

Wenn du trotz absehbarer Mängel einfach weiter arbeitest, kannst du unter Umständen für später entdeckte Probleme haftbar gemacht werden – sogar über die reguläre gesetzliche Frist hinaus!

Grundsätzlich kannst du auch die Haftung z.B. für fehlerhaftes Material an die jeweiligen Hersteller weitergeben. Dafür ist es wichtig, das Material vor dem Einbau zu prüfen. Denn als Handwerker wird von dir erwartet, dass du zumindest offensichtliche Schwächen auch als solche erkennst.

Gestalte deine Abnahmeprotokolle richtig

Die Abnahme ist der entscheidende Moment für den Beginn der Gewährleistungsfrist. Erstelle detaillierte Abnahmeprotokolle und lass dir eventuelle Mängel schriftlich bestätigen. Nur so kannst du später nachweisen, welche Probleme bereits bei der Übergabe bekannt waren.

Investiere in Qualitätssicherung als Prävention

Achte darauf, dass du hochwertige Materialien verwendest, auch wenn günstigere Alternativen verlockend erscheinen. Sollte dein Kunden auf niederpreisigerem Material bestehen, weise ihn ausdrücklich (und schriftlich!) darauf hin, dass dies mit Problemen in der Zukunft verbunden sein kann.

Sorge dafür, dass deine Mitarbeiter in Qualitätssicherung geschult sind und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen (gerade die Winterzeit, wenn du eventuell Saison-Kurzarbeitergeld beantragen musst, ist ein guter Zeitpunkt dafür).

Altbausanierung und versteckte Mängel

Bei Arbeiten an älteren Gebäuden treten oft unvorhersehbare Probleme auf. Dokumentiere den vorgefundenen Zustand ausführlich und vereinbare mit dem Kunden, wie mit unvorhergesehenen Schwierigkeiten umgegangen wird.

Hier gilt besonders: Wenn dir während der Arbeiten Probleme auffallen, die vorher nicht ersichtlich waren, nimm sofort mit deinem Auftraggeber Kontakt auf.

Subunternehmer richtig einbinden

Wenn du mit Subunternehmern arbeitest, stelle sicher, dass deren Gewährleistungsverpflichtungen mit deinen eigenen übereinstimmen. Vereinbare klare Regelungen für den Fall, dass Mängel auftreten, die in ihre Arbeitsbereiche fallen.

Kommunikation mit Kunden: So gehst du richtig vor

Aufklärung über Gewährleistungsrechte

Informiere deine Kunden transparent über ihre Gewährleistungsrechte. Erkläre den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und weise sie darauf hin, welche Fristen für deine Arbeiten gelten.

Diese Offenheit schafft Vertrauen und vermeidet spätere Missverständnisse.

Klare Vertragsgestaltung

Formuliere deine Verträge eindeutig und verständlich. Verwende Standardformulierungen für Gewährleistungsklauseln und lass sie von einem Anwalt prüfen. Unklare Formulierungen gehen im Zweifel zu deinen Lasten.

Umgang mit Gewährleistungsfällen

Wenn ein Kunde einen Mangel meldet, reagiere schnell und professionell. Melde dich rasch bei ihm und prüfe zunächst, ob tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt oder ob es sich um normale Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung handelt.

Falls die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist, solltest du den Mangel dann schnell und unbürokratisch beseitigen. Wichtig: Wenn du die Möglichkeit nicht nutzt, die Fehler selbst zu korrigieren, darf dein Kunde einen anderen Handwerker damit beauftragen und dir die Kosten in Rechnung stellen.

Du hast also nicht nur eine Pflicht zur Mängelbeseitigung, du hast auch ein Recht dazu – und solltest dies auch wahrnehmen!

Falls du die Gelegenheit verstreichen lässt und dein Kunde einen anderen Handwerker beauftragt, musst du diese zusätzlichen Kosten tragen. Zudem verzichtest du damit auf die Chance, das Vertrauen deines Auftraggebers wiederzugewinnen. Denn Fehler zu machen ist menschlich – aber professionell ist es, damit gut umzugehen.

Risikominimierung in der Praxis

Versicherungsschutz prüfen

Überprüfe regelmäßig deinen Versicherungsschutz. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann dich vor größeren Gewährleistungsschäden schützen. Informiere dich auch über spezielle Gewährleistungsversicherungen.

Rückstellungen bilden

Kalkuliere in deinen Preisen einen Puffer für mögliche Gewährleistungsfälle ein. Bilde Rückstellungen, um auch größere Mängel finanziell verkraften zu können, ohne in Liquiditätsprobleme zu geraten.

Fazit

Die Gewährleistungspflicht ist eine gesetzlich verankertes Regel, die Kunden und Verbraucher vor mangelhaft ausgeführten Arbeiten und Produktfehlern schützen soll. Die spezifischen Rahmenbedingungen schützen aber auch dich als seriösen Handwerker vor unberechtigten Forderungen.

Wenn du deine Arbeit fachgerecht und professionell ausführst, dokumentierst und dir von deinem Auftraggeber abnehmen lässt, solltest du für viele Fragen auf der sicheren Seite sein. Wenn dann doch einmal eine Mängelanzeige bei dir ankommt, solltest du darauf professionell und gelassen reagieren. So sicherst du dir auch langfristig das Vertrauen deiner Kunden.

Hinweis

Wir verfassen unsere Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen; dabei stützen wir uns auf seriöse Quellen, Informationen zur aktuellen Rechtslage und unsere eigene Expertise. Unser Ziel ist es dabei stets, eine erste und zuverlässige Orientierung zu dem konkreten Themengebiet anzubieten. Wichtig: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung oder Finanzberatung anbieten. Zu allen rechtlichen oder finanziellen Fragen solltest Du daher stets unbedingt Rat bei einem juristischen Beistand, einer Steuerberaterin oder einem Finanzexperten suchen. Hier können wir keine Gewähr übernehmen.

Hat dir der Artikel gefallen?