1. Rechnungsprogramm für deinen Handwerksbetrieb
2. Zahlungserinnerungen und Mahnungen mit OfficeOn versenden
3. Der Unterschied zwischen Zahlungserinnerungen und Mahnungen
4. Wie du Zahlungserinnerungen und Mahnungen mit OfficeOn erstellst
Sollte ein Kunde vergessen zu zahlen, verschickst du Zahlungserinnerungen und Mahnungen direkt aus OfficeOn. Je nachdem in welcher Phase des Mahnverfahrens sich eine Rechnung befindet, ändert sich der Status der Rechnung von "Zahlungserinnerung" zu "1. Mahnung" bzw. "2. Mahnung".
Insgesamt bietet OfficeOn die Möglichkeit, sowohl freundliche Zahlungserinnerungen als auch Mahnschreiben (1. Mahnung, 2. Mahnung) zu erstellen. Die Schreiben unterscheiden sich in OfficeOn wie folgt:
Eine Zahlungserinnerung ist eine freiwillige Maßnahme. Sie erinnert den Kunden freundlich an seine ausstehende Zahlung. Dabei wird in OfficeOn lediglich eine Zahlungsfrist gesetzt und auf Mahngebühren verzichtet. Oft reicht diese Erinnerung schon aus, damit die Zahlung nachgeholt wird.
Reagiert der Kunde nicht auf die Zahlungserinnerung, wird eine Mahnung verschickt, in der der Kunde formell unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert wird. In der ersten Mahnung kann neben der Zahlungsfrist eine erste Mahngebühr in Höhe eines von dir festgelegten Betrags erhoben werden. In der zweiten Mahnung tritt die nun festgesetzte Mahngebühr an die Stelle der ersten Mahngebühr und wird nicht zu dieser hinzugerechnet.
Mahnschreiben können auch für teilweise bezahlte Rechnungen verwendet werden. In diesem Fall kann in der Mahnung nur der Restbetrag angegeben werden und der bereits bezahlte Betrag wird mit aufgeführt.