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Mahnwesen im Handwerk

Du kennst das bestimmt: Du stellst eine Rechnung, aber der Kunde vergisst, sie fristgerecht zu begleichen. Leider bleibt dir dann oft nichts anderes übrig, als eine Mahnung zu schreiben. Das ist nicht nur unangenehm für beide Seiten, sondern auch zeitaufwendig. Aber das gehört jetzt der Vergangenheit an!

Status der Rechnungen

Rechnungsprogramm für deinen Handwerksbetrieb

Die Buchhaltungssoftware OfficeOn erleichtert dir die Angebots- und Rechnungserstellung, indem du mit wenigen Klicks personalisierte Dokumente erstellst. Du behältst stets den Überblick und kannst Angebote und Rechnungen ganz einfach nach Datum und Status filtern. So siehst du schnell, welche Rechnungen unbezahlt oder überfällig sind.

Zahlungserinnerungen und Mahnungen mit OfficeOn versenden

Zahlungserinnerungen und Mahnungen mit OfficeOn versenden

Sollte ein Kunde vergessen zu zahlen, verschickst du Zahlungserinnerungen und Mahnungen direkt aus OfficeOn. Je nachdem in welcher Phase des Mahnverfahrens sich eine Rechnung befindet, ändert sich der Status der Rechnung von "Zahlungserinnerung" zu "1. Mahnung" bzw. "2. Mahnung".

Unterschied zwischen Zahlungserinnerungen und Mahnungen

Insgesamt bietet OfficeOn die Möglichkeit, sowohl freundliche Zahlungserinnerungen als auch Mahnschreiben (1. Mahnung, 2. Mahnung) zu erstellen. Die Schreiben unterscheiden sich in OfficeOn wie folgt:

Eine Zahlungserinnerung ist eine freiwillige Maßnahme. Sie erinnert den Kunden freundlich an seine ausstehende Zahlung. Dabei wird in OfficeOn lediglich eine Zahlungsfrist gesetzt und auf Mahngebühren verzichtet. Oft reicht diese Erinnerung schon aus, damit die Zahlung nachgeholt wird.

Reagiert der Kunde nicht auf die Zahlungserinnerung, wird eine Mahnung verschickt, in der der Kunde formell unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert wird. In der ersten Mahnung kann neben der Zahlungsfrist eine erste Mahngebühr in Höhe eines von dir festgelegten Betrags erhoben werden. In der zweiten Mahnung tritt die nun festgesetzte Mahngebühr an die Stelle der ersten Mahngebühr und wird nicht zu dieser hinzugerechnet.

Mahnschreiben können auch für teilweise bezahlte Rechnungen verwendet werden. In diesem Fall kann in der Mahnung nur der Restbetrag angegeben werden und der bereits bezahlte Betrag wird mit aufgeführt.

Wie du Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben mit OfficeOn erstellst
Schritt 1: Gehe im Hauptmenü in den Bereich "Rechnungen"

  • Hier kannst du alle Rechnungen mit dem Status "überfällig" filtern.
  • Hat eine Rechnung das Fälligkeitsdatum überschritten, kannst du über das Drei-Punkte-Menü die Option Mahnschreiben erstellen auswählen.

Schritt 2: Wahl des gewünschten Dokumententyps im Dialogfenster

  • Mit einer Zahlungserinnerung erinnerst du deinen Kunden daran, dass noch eine Rechnung offen ist.
  • Im Feld Zahlungsfrist gibst du an, wie viel Zeit du dem Kunden für die Begleichung der Rechnung gewährst.

Schritt 3: Erste Mahnung

  • Du legst eine neue Zahlungsfrist fest.
  • Eine Mahngebühr für den Kunden wird fällig. Die Höhe der Gebühr trägst du als Eurobetrag ein.

Schritt 4: Zweite Mahnung

  • Du kannst erneut eine Zahlungsfrist sowie die Mahngebühr aus der ersten Mahnung angeben.
  • Zusätzlich hast du die Möglichkeit, eine weitere Mahngebühr zu erheben.

Schritt 5: Download der Datei

  • Alle Mahnschreiben kannst du entweder ausdrucken, herunterladen oder direkt per Mail an den Kunden senden.
  • Wenn eine Zahlungserinnerung per Mail versendet wurde, kannst du später neben der entsprechenden Rechnung sehen, wann das Schreiben verschickt wurde.

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