Du willst dein eigener Chef sein und endlich dein Handwerksunternehmen führen - aber du fragst dich: Was darf ich ohne Meisterbrief? Was kostet das Ganze? Genau darum geht's in diesem Artikel. Selbstständig machen im Handwerk - verständlich erklärt, praxisnah und direkt umsetzbar. Egal, ob du einen Meistertitel hast oder eine andere Qualifikation vorweisen kannst - hier findest du den Überblick, wie du Schritt für Schritt deinen eigenen Handwerksbetrieb gründest.
Als Handwerker Selbstständig machen 2025: Existenzgründung im Handwerk mit oder ohne Meister
Du willst dich endlich selbstständig machen im Handwerk, aber weißt nicht, ob das ohne Meisterbrief geht? Oder was eine Kleinunternehmerregelung ist? Keine Sorge - hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du deinen Handwerksbetrieb gründest, welche Kosten auf dich zukommen und welche Förderungen dir helfen.

Selbstständig machen im Handwerk - so startest du erfolgreich und clever
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Mit oder ohne Meisterbrief - was darfst du tun?
Du willst dich im Handwerk selbstständig machen, hast aber keinen Meisterbrief? Keine Sorge, viele Wege führen in die Selbstständigkeit - auch ohne Meister. Aber auch mit Meisterbrief gibt es wichtige Punkte zu beachten. Wer sich selbstständig machen möchte, sollte wissen, ob das eigene Gewerk zum zulassungspflichtigen Handwerk gehört oder nicht.
Das sagt die Handwerksordnung
Die
unterscheidet zwischen:zulassungspflichtigen Handwerken (z. B. Elektriker, SHK-Installateur, Maurer)
zulassungsfreien Handwerken (z. B. Bodenleger)
handwerksähnlichen Gewerben (z. B. Möbelmontage, Hausmeisterservice)
Für zulassungspflichtige Tätigkeiten brauchst du in der Regel den Meistertitel oder eine Ausübungsberechtigung. Mit einem Meisterbrief kannst du natürlich sofort loslegen und hast zusätzlich Vorteile bei der Finanzierung und Kundenakquise.
Ausnahmegenehmigung oder Ausübungsberechtigung
Wenn du viele Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk gesammelt hast - oft mehr als sechs Jahre, davon mindestens vier Jahre in leitender Position - kannst du bei der zuständigen Handwerkskammer eine Ausnahmegenehmigung (§ 7b HwO) oder eine Ausübungsberechtigung (§ 7a HwO) beantragen. So kannst du dich selbstständig machen ohne Meistertitel.
Tipp: Bei der Handwerkskammer bekommst du auch Infos zu deiner Eintragung in die Handwerksrolle und ob dein Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe erlaubt ist.
Welche Handwerksberufe kannst du auch ohne Meister machen?
Nicht alle Handwerksberufe sind meisterpflichtig. In vielen Berufen kannst du sofort loslegen - ohne Meistertitel und ohne Eintragung in die Handwerksrolle. Die Handwerksordnung unterscheidet zwischen zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.
Hinweis: Ob ein Handwerk meisterpflichtig ist, hängt oft von den konkreten Tätigkeiten ab - nicht nur vom Berufsbild. Frag im Zweifel immer bei deiner Handwerkskammer nach.
Hier ein Überblick:
Beruf | Meisterpflicht? | Anmerkung | |
---|---|---|---|
Bodenleger |
❌ In der Regel nicht | Zulassungsfreies Handwerk- genaue Tätigkeiten prüfen | |
Gebäudereiniger | ❌ In der Regel nicht | Zulassungsfreies Handwerk | |
Raumausstatter | ❌ In der Regel nicht | Zulassungsfreies Handwerk | |
Hausmeisterservice | ❌ Nicht erforderlich | Handwerksähnliches Gewerbe | |
Trockenbauer | ⚠ Möglicherweise nötig | Kann zulassungspflichtig sein - z. B. bei Maurer- oder Stuckateurarbeiten | |
Montagehandwerker | ❌ Nicht erforderlich | Handwerksähnliches Gewerbe |
Hinweis zum Trockenbau:
Trockenbau zählt je nach Tätigkeit zu unterschiedlichen Gewerken. Das Montieren von nicht tragenden Zwischenwänden ist meist zulassungsfrei. Wenn du aber z. B. tragende Wände, Deckenabhängungen oder Brandschutzkonstruktionen ausführst, kann das als Maurer- oder Stuckateurarbeit gelten - und damit meisterpflichtig sein.
Frag im Zweifel bei deiner Handwerkskammer nach, wie dein konkreter Fall einzuordnen ist.
Achtung bei Kombination mehrerer Tätigkeiten
Wenn du mehrere Leistungen aus unterschiedlichen Gewerken anbietest - zum Beispiel Malerarbeiten, Elektroinstallationen oder Sanitärarbeiten - kann dein Betrieb als zulassungspflichtiges Handwerk eingestuft werden.
Das gilt besonders, wenn eine der Tätigkeiten für sich genommen bereits meisterpflichtig ist. In diesem Fall brauchst du für jede dieser Tätigkeiten entweder eine eigene Eintragung in die Handwerksrolle oder eine Ausübungsberechtigung.
Beispiel:
Wenn du als Raumausstatter auch Lampen anschließt oder Steckdosen installierst, kann das schon unter das Elektrotechniker-Handwerk fallen - und das ist meisterpflichtig.
Tipp:
Besprich deinen konkreten Fall vorab mit deiner zuständigen Handwerkskammer. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidest spätere Probleme bei der Gewerbeanmeldung.
Kleingewerbe gründen im Handwerk
Viele Handwerker starten mit einem Kleingewerbe, da dies weniger Formalitäten bedeutet. Ein Kleingewerbe im Handwerk kannst du gründen, wenn dein Jahresumsatz unter bestimmten Grenzen bleibt. Das ist besonders interessant, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst.
Kleinunternehmerregelung 2025: Das sind die neuen Grenzen
Seit dem 1. Januar 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) folgende Netto-Umsatzgrenzen:
Vorjahr: maximal 25.000 € (früher: 22.000 € brutto)
Laufendes Jahr: maximal 100.000 € (früher: 50.000 € brutto)
Wichtige Neuerungen ab 2025:
Netto-Berechnung: Die Umsatzsteuer wird nicht mehr mitgerechnet
Harte Grenze: Bei Überschreitung der 100.000 € im laufenden Jahr musst du sofort zur Regelbesteuerung wechseln
Rückwirkende Geltung: Die 25.000 €-Grenze gilt bereits rückwirkend für 2024
Besonderheit bei Neugründungen:
Bei Gründung während des Jahres wird die 25.000 €-Grenze zeitanteilig berechnet:
Gründung im Juli = 6/12 von 25.000 € = 12.500 €
Gründung im November = 2/12 von 25.000 € = 4.167 €
EU-Kleinunternehmerregelung ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 kannst du als deutscher Kleinunternehmer auch in anderen EU-Ländern die dortige Kleinunternehmerregelung nutzen - vorausgesetzt, dein gesamter Umsatz in der EU liegt unter 100.000 € netto pro Jahr.
Dafür musst du dich vorher beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registrieren und bekommst eine spezielle Kleinunternehmer Identifikationsnummer (KU IdNr.). Nur dann gilt die Steuerbefreiung auch im EU-Ausland.
Praktisch bedeutet das für dich:
Wenn du Aufträge z. B. nach Österreich oder Frankreich ausführst und deine Umsätze innerhalb der 100.000 € Grenze bleiben, kannst du auch dort auf die Umsatzsteuer verzichten.
Ohne Registrierung beim BZSt gilt dies nicht - daher ist der Antrag zwingend notwendig.
Du musst vierteljährlich deine EU weit erwirtschafteten Umsätze an das BZSt melden
Tipp:
Die Regelung ist neu und umfasst Meldepflichten und Formalitäten. Frag am besten zuerst deinen Steuerberater, um sicherzugehen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst und keine Fristen verpasst.
So planst du deine Gründung - deine 6 Schritte
Der Weg in die Selbstständigkeit im Handwerk braucht einen klaren Plan. Diese sechs Schritte helfen dir beim Handwerksbetrieb gründen:
1. Geschäftsidee und Marktanalyse
Worauf willst du dich spezialisieren? Eine gute Marktanalyse hilft dir, die Nachfrage in deiner Region zu prüfen. Setz auf das, was du kannst - und was deine Kunden brauchen.
2. Businessplan erstellen
Ein Businessplan im Handwerk ist absolut sinnvoll - nicht nur für die Bank. Er hilft dir, Ziele, Kunden, Preise und Kosten im Blick zu behalten. Gerade wenn du einen Kredit oder ein Förderprogramm beantragen willst, brauchst du ihn.
3. Gewerbeanmeldung und Eintragung
Melde dein Gewerbe beim Ordnungsamt an. Für zulassungspflichtige Berufe brauchst du zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Gewerbeanmeldung ist auch nötig, wenn du dich zunächst nebenberuflich selbstständig machen willst.
4. Die richtige Rechtsform wählen
Für Einzelgründer sind Einzelunternehmen oder eine UG (mit Haftungsbeschränkung) meist passend. Die Rechtsform hat Einfluss auf Steuern, Haftung und Buchhaltung. Informiere dich beim Gründen über die Kosten für eine UG oder GbR, falls du mit Partnern startest.
5. Versicherung und Absicherung
Zu den wichtigsten Versicherungen für selbstständige Handwerker zählen:
Betriebshaftpflicht
ggf. Berufsunfähigkeitsversicherung
freiwillige Versicherung über die Agentur für Arbeit gegen Arbeitslosigkeit
6. Kundenakquise und Start
Baue deinen Kundenstamm auf - über:
Empfehlungen
Handwerker-Plattformen
Flyer und Online-Marketing
Tipp: Erledige früh den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, damit das Finanzamt Bescheid weiß.
Kosten im Griff - detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierung
Wer sich selbstständig im Handwerk macht, muss alle Kosten für den Handwerksbetrieb im Blick behalten. Hier ist eine detaillierte Aufstellung als Basis für deine Überlegungen:
Einmalige Gründungskosten - je nach Rechtsform unterschiedlich
Kostenpunkt | Einzelunternehmen | UG/GmbH | |
---|---|---|---|
Gewerbeanmeldung | 30-60 € | 30-60 € | |
Rechtsberatung | optional (ca. 200-500 €) | sinnvoll bei Verträgen | |
Notarkosten | nicht nötig | 400-800 € (für UG/GmbH-Gründung) | |
Eintragung ins Handelsregister | nicht nötig | ca. 150 € | |
Software & Ausstattung | abhängig vom Bedarf | abhängig vom Bedarf |
Hinweis:
Nur wenn du eine Kapitalgesellschaft gründest (z. B. eine UG oder GmbH), brauchst du einen Notar und eine Eintragung ins Handelsregister. Beim Einzelunternehmen reicht die Gewerbeanmeldung - du sparst Zeit und Geld.
Quelle:
, , , und .Laufende monatliche Kosten
Kostenpunkt | Monatlich (ca.) | Jährlich (ca.) | Hinweis & Quelle | |
---|---|---|---|---|
Versicherungen | 150-400 € | 1.800-4.800 € | Betriebshaftpflicht, BU, Kfz-Versicherung | |
Software/Tools | 50-200 € | 600-2.400 € | z. B. Handwerkerk Tools | |
Fahrzeugkosten | 200-600 € | 2.400-7.200 € | Leasing, Sprit, Wartung | |
Miete (Werkstatt/Büro) | 0-1.500 € | 0-18.000 € | Homeoffice vs. extern | |
Telefon/Internet | 50-100 € | 600-1.200 € | Mobilfunk + Festnetz | |
Steuerberater | ab 100 € | ab 1.200 € | Je nach Umfang | |
Marketing | 100-500 € | 1.200-6.000 € | Website, Werbung, Flyer |
Gesamt:
Einmannbetrieb (Homeoffice, einfache Ausstattung): ab ~1.000 €/Monat
Betrieb mit Werkstatt und Marketing: bis zu ~3.600 €/Monat
Quelle:
, , ,Finanzierungsmöglichkeiten
Eigenkapital-Empfehlung: Mindestens 20-30% der Gesamtkosten solltest du selbst mitbringen.
Förderungen und Kredite:
KfW-Gründerkredit: Bis 125.000 € zu günstigen Konditionen
BAFA-Förderung: Zuschüsse für Beratung und Qualifizierung
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: Bei Arbeitslosigkeit
Regionale Förderprogramme: Je nach Bundesland unterschiedlich
Mikrokredite: Für kleinere Beträge bis 25.000 €
Spartipps für die Gründung:
Werkzeug und Fahrzeug: Gebraucht kaufen lohnt sich
Günstige Handwerkersoftware statt teuren Einzellösungen
Home-Office: Anfangs Bürokosten sparen
Kooperationen: Gemeinsame Anschaffungen mit anderen Handwerkern
Leasing: Für teure Maschinen oft günstiger als Kauf
Digitale Helfer für dein Büro - weniger Zettel, mehr Zeit
Die meisten denken beim Handwerk zuerst an Werkzeug - dabei spart dir clevere
mindestens genauso viel Zeit und Nerven. Besonders wenn Angebote, Rechnungen oder Kundeninfos schnell parat sein müssen.Rechnungen & Angebote
Programme wie die Handwerkersoftware OfficeOn unterstützen dich bei:
- mit Positionen, Rabatten und Vorlagen
- rechtssicher, übersichtlich, direkt versendet
- per App, auch offline möglich
- mit Anbindung an Großhändler und Lagerlisten
- alle Aufträge, Dokumente und Zeiten an einem Ort
Auftrags- & Kundenverwaltung
Behalte den Überblick über:
- per Kalender oder Baustellenübersicht
- mit deinem eigenen Katalog oder vom Großhändler
- mit einer vollständigen Baustellendokumentation
- für ein sauberes Forderungsmanagement
Häufige Fehler vermeiden - was du besser anders machst
Wenn du dich als Handwerker selbstständig machen möchtest, gibt es typische Stolperfallen:
Ohne Genehmigung loslegen
Preise falsch kalkulieren
Kein Businessplan
Zu hohe Investitionen ohne Rücklagen
Versicherungen vergessen
Lösung: Lass dich vorab beraten - z. B. bei der Handwerkskammer, einem Gründerzentrum oder über Schulungen zur Selbstständigkeit im Handwerk.
Nebengewerbe und Teilzeit - geht das überhaupt?
Ja! Viele starten mit einem Nebengewerbe im Handwerk, um das Risiko gering zu halten. Wichtig:
Arbeitgeber informieren (wenn angestellt)
Gewerbe trotzdem anmelden
Steuerlich getrennt abrechnen
Vorteil: Du testest dein Geschäftsmodell ohne finanzielles Risiko.
Ein Nebengewerbe im Handwerk ist besonders für:
Angestellte Handwerker, die zusätzlich Aufträge übernehmen wollen
Quereinsteiger, die erst Erfahrungen sammeln möchten
Rentner, die weiter arbeiten wollen
Fazit
Selbstständig machen im Handwerk ist kein Hexenwerk - aber es braucht Planung, Praxiswissen und eine klare Struktur. Achte auf die Meisterpflicht, sichere dich rechtlich ab und nutze digitale Helfer. Mit der richtigen Vorbereitung und ausreichend Startkapital klappt die Existenzgründung im Handwerk - Schritt für Schritt.
So hast du das Wichtigste im Blick. Jetzt liegt es an dir - starte deinen eigenen Handwerksbetrieb!
Rechtlicher Hinweis
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Gründungsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich durch Gesetzesänderungen oder neue Verordnungen ändern.
Für individuelle Beratung wenden Sie sich an:
Steuerberater für steuerliche Fragen
Rechtsanwälte für rechtliche Aspekte
Handwerkskammern für handwerksspezifische Beratung
Gründungsberater für die Existenzgründung
Stand der Informationen: Juli 2025
Bei wichtigen Entscheidungen empfehlen wir immer die Konsultation qualifizierter Fachkräfte und die Prüfung aktueller Gesetzeslagen bei den zuständigen Behörden.