Das Schlechtwettergeld (eigentlich und offiziell: Saison-Kurzarbeitergeld) soll die typischen witterungsbedingten Arbeitsausfälle in der Baubranche abfedern und sowohl dir als Unternehmer als auch deinen Angestellten durch die schwierige Winterzeit helfen. Hier erhältst du alle wichtigen Informationen dazu, wann und wie du Schlechtwettergeld beantragen kannst und was du dabei beachten musst.
Schlechtwettergeld im Handwerk
Als Handwerker kennst du das Problem: Der Winter bricht an, Frost und Schneematsch machen Außenarbeiten unmöglich und plötzlich stehen deine Mitarbeiter ohne Beschäftigung da. Hier kommt das Schlechtwettergeld ins Spiel: eine wichtige Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit speziell für das Baugewerbe und verwandte Branchen.

Warum gibt es das Schlechtwettergeld?
Das Schlechtwettergeld wurde bereits in den späten 1950er Jahren eingeführt und sollte verhindern, dass Unternehmen in der Baubranche während der Wintermonate durch eine witterungsbedingt nachlassende Auftragslage in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Das Schlechtwettergeld heißt inzwischen offiziell Saison-Kurzarbeitergeld (gängige Abkürzungen dafür sind Saison-Kug und S-Kug), von 1996 bis 2006 wurde auch der Begriff Winterausfallgeld genutzt – und natürlich haben sich mit der Zeit auch die konkreten rechtlichen Regelungen verändert.
Was genau ist das Schlechtwettergeld?
Die konkreten Ziele des Saison-Kurzarbeitergelds (Schlechtwettergelds) sind
den Betrieben zu ermöglichen, ihre eingearbeiteten Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen,
die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu erhalten und
einen Teil des durch die Kurzarbeit bedingten Lohnausfalls zu ersetzen.
Das Saison-Kurzarbeitergeld kann für Unternehmen im Baugewerbe im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März beantragt werden, wenn der Arbeitsausfall in dieser Zeit vorübergehend und für den Arbeitgeber unvermeidbar ist.
Für die berechtigten Betriebe hat während dieser vier Monate im Jahr das Saison-Kurzarbeitergeld Vorrang vor dem “normalen” Kurzarbeitergeld, das heißt von Dezember bis März kann kein konjunkturelles Kurzarbeitergeld beantragt werden, selbst wenn die Arbeitsausfälle wirtschaftlich und nicht saisonbedingt sind.
Rechtlicher Rahmen
Die gesetzliche Basis für das Schlechtwettergeld findest du im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III), konkret im
. Diese Regelungen definieren genau, unter welchen Umständen du und deine Mitarbeiter Anspruch auf diese Leistung haben.Konkrete Voraussetzungen für das Saison-Kurzarbeitergeld
Du (als Arbeitgeber) kannst für den Zeitraum von Dezember bis März Saison-Kurzarbeitergeld beantragen, wenn dein Unternehmen in der
erfasst ist. Das gilt vor allem für Betriebe mit mindestens einem Angestellten (Arbeitnehmer) aus den Branchendes Baugewerbes,
des Gerüstbauerhandwerks,
des Dachdeckerhandwerks und
des Garten- und Landschaftsbaus.
Voraussetzung ist, dass bestimmte Arbeiten saisonbedingt nicht durchgeführt werden können.
Konkreter formuliert: Der Arbeitsausfall in deinem Unternehmen muss vorübergehend und unvermeidbar sein; sein Entstehen muss etwa an der Witterung (für mindestens eine Stunde; z.B. Frost), an der wirtschaftlichen Lage (z.B. Auftragsmangel) oder an einem anderen unabwendbaren Ereignis (z.B. Naturkatastrophe) liegen.
Als nicht vermeidbar gilt der Arbeitsausfall auch dann schon, wenn er überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist (wie es zum Beispiel beim Gerüstbau oft der Fall ist, weil Fassaden- oder Dacharbeiten in der Regel nicht im Winter durchgeführt werden, oder natürlich im Gartenbau).
Das bedeutet aber auch, dass bestimmte Arbeiten, die unabhängig vom Wetter durchgeführt werden können, auch in jeder Jahreszeit stattfinden können. Daraus ergibt sich, dass nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen Saison-Kurzarbeitergeld erhalten und du stets prüfen musst, ob die Kollegen nicht auch andere Arbeiten übernehmen könnten.
Was muss für das Schlechtwettergeld beachtet werden?
Das Saison-Kurzarbeitergeld kann für deinen ganzen Handwerksbetrieb oder nur für einzelne Abteilungen beantragt werden. Allerdings gibt es die Leistungen nur für Mitarbeiter, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ohne dass bereits eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag bestehen.
Wenn du für deine Mitarbeiter Arbeitszeitkonten führst oder Kollegen Überstunden angesammelt haben, dann gilt: Zeitguthaben, die nicht für bestimmte Zwecke aufgespart wurden (z.B. für die Weiterqualifizierung der jeweiligen Mitarbeiter), müssen zunächst aufgebraucht werden.
Das Gleiche gilt für Urlaub: Wenn deine Mitarbeiter nicht Urlaubswünsche haben, die vorrangig sind oder Regelungen im Tarifvertrag dem entgegenstehen, kann das Schlechtwettergeld so weit, wie es möglich ist, auch durch Erholungsurlaub vermieden werden.
Allerdings sind deine Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet, ihren Urlaub immer in der Schlechtwetterzeit zu nehmen. Eine Ausnahme ist übertragener Resturlaub aus dem Vorjahr, der zu Beginn von dieser genommen werden muss.
Wichtig: Wenn deine Aufträge im Winter witterungsbedingt nachlassen, kann die Jahreszeit ein günstiger Zeitpunkt sein, um deinen Mitarbeitern Fortbildungen zu ermöglichen. Wenn du Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld hast, gibt es dafür
Wie funktioniert das Schlechtwettergeld in der Praxis?
Wichtig ist: Du musst das Saison-Kurzarbeitergeld zunächst selbst in Vorleistung an deine Mitarbeiter auszahlen. Erst anschließend kannst du für jeden Monat in Kurzarbeit einen Antrag stellen.
Zu den Details, die du für die konkreten Regelungen bei Nebeneinkommen sowie die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung beachten musst, gibt es
ausführliche Informationen.Wie beantrage ich Schlechtwettergeld?
Nach Ende jeden Monats, in dem du Schlechtwettergeld an deine Arbeitnehmer ausgezahlt hast, kannst du für diesen Monat einen Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Für den Antrag gibt es
(wichtig ergänzend dazu auch die ), er kann aber gestellt werden.Achtung: Es gibt eine Ausschlussfrist von drei Monaten! Das bedeutet: Wenn du Saison-Kug für Arbeitsausfälle im Januar beantragen möchtest, musst du den Antrag spätestens im April stellen!
Da die Anträge aber in aller Regel vorläufig bewilligt und ausgezahlt werden, ist es natürlich in deinem Interesse, das möglichst rasch zu erledigen (empfehlenswert ist auf jeden Fall eine Einreichung bis zum 15. des Folgemonats).
Wenn du grundsätzlich berechtigt bist, Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen, kannst du für die Monate von Dezember bis März kein “reguläres” Kurzarbeitergeld beantragen, selbst wenn die Arbeitsausfälle deines Betriebes in dieser Zeit durch die Konjunktur und nicht durch die Witterung bedingt sind.
In welcher Höhe gibt es Schlechtwettergeld?
Das Schlechtwettergeld entspricht in der Höhe dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld.
Entscheidend ist immer, wie viel Nettolohn durch die Kurzarbeit entfällt. Beschäftigte ohne Kinder im Haushalt erhalten dann 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, bei mindestens einem Kind im Haushalt erhöht sich der Betrag auf 67 Prozent (Stand: August 2025).
Für deine Mitarbeiter ist außerdem wichtig: Sollte jemand nach Bezug des Saison-Kurzarbeitergelds ärgerlicherweise arbeitslos werden, so hat das Schlechtwettergeld keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Dessen Höhe richtet sich immer nach dem Arbeitsentgelt, das ohne Arbeitsausfall ausgezahlt worden wäre.
Was musst du nachweisen und wie wird der Anspruch geprüft?
Grundsätzlich musst du darauf achten, dass du alle Angaben, die du im Rahmen des Schlechtwettergeldes machst, auch nachweisen kannst.
Das bedeutet, dass du für jeden der betreffenden Monate genaue Arbeitszeitnachweise vorlegen musst. Es muss dokumentiert sein, welche Arbeiten deine Mitarbeiter zu welchen Zeiten geleistet haben und zu welchen Ausfall- und Fehlzeiten es kam. Dabei kann dir eine
helfen, in der die direkt nach getaner Arbeit möglich ist – so sind alle Informationen stets tagesaktuell verfügbar.Zusätzlich musst du sowohl nachweisen können, welche Beträge abgerechnet wurden, als auch, dass du Schlechtwettergeld und ggf. andere Leistungen an deine Arbeitnehmer ausgezahlt hast.
Das Saison-Kurzarbeitergeld wird, wie bereits beschrieben, in aller Regel vorläufig bewilligt und ausgezahlt. Nach Abschluss der Kurzarbeit werden deine Angaben dazu samt Gründen von der Agentur für Arbeit überprüft.
Möglicherweise hast du entsprechende Unterlagen schon deinem Antrag beigefügt. Ansonsten können zur Prüfung auch noch weitere Dokumente nachgefragt werden, wie zum Beispiel:
Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto
Gehaltsabrechnungen
Einzelvereinbarungen mit deinen Mitarbeitern über die Einführung von Kurzarbeit
Lohnjournale
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Berechnungsprotokolle von Soll- und Ist-Entgelt für das Kurzarbeitergeld
Wichtige Tipps für deinen Betrieb
Passe deine Finanzplanung an
Berücksichtige frühzeitig in deiner Jahresplanung, dass die Wintermonate weniger Umsatz einbringen. Lege in den umsatzstarken Monaten Rücklagen an, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Plane die Saisonarbeit gründlich und im Voraus
Als Handwerksbetrieb im Baugewerbe solltest du spätestens im Herbst mit der Planung für die Schlechtwetterzeit beginnen. Kalkuliere rechtzeitig, welche Arbeiten auch bei schlechtem Wetter möglich sind und welche Projekte du in die wärmeren Monate verschieben musst.
Sei flexibel bei der Arbeitsorganisation
Nutze die Wintermonate für Tätigkeiten, die wetterunabhängig sind: Reparaturen in der Werkstatt, Fortbildungen für deine Mitarbeiter oder die Vorbereitung kommender Projekte. So minimierst du die Ausfallzeiten und hältst dein Team zusammen.
Erschließe alternative Einnahmequellen
Überlege dir, welche Dienstleistungen du auch in der kalten Jahreszeit anbieten kannst – und bewirb sie bereits frühzeitig. Viele Handwerksbetriebe nutzen den Winter für Renovierungsarbeiten in Innenräumen oder Wartungsarbeiten.
Achte auf die vollständige Dokumentation
Führe penibel über alle witterungsbedingten Ausfälle Buch. Unvollständige Unterlagen können nach der Prüfung zu Rückforderungen führen.
Nutze weitere Förderungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen hast du in der Baubranche die Möglichkeit, durch Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld oder die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen noch weitere Förderungen in Anspruch zu nehmen, um den Gewinnausfall während der kalten Jahreszeit zu kompensieren. Auch hierzu gibt es
.Fazit
Das Schlechtwettergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld ist ein hervorragendes Mittel, um Arbeitsausfälle in der Baubranche während der kalten Jahreszeit zu kompensieren und zu verhindern, dass du Mitarbeiter entlassen musst.
Es erfordert allerdings von deiner Seite als Unternehmer eine gewissenhafte Planung und Durchführung. Du musst das Schlechtwettergeld nicht nur vorstrecken, sondern auch die Arbeitsausfälle genau dokumentieren und begründen, um den Anspruch auf das Saison-Kug nicht zu verlieren.
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