Im geschäftlichen Alltag werden „Mahnung“ und „Zahlungserinnerung“ oft synonym verwendet. Doch rechtlich gibt es deutliche Unterschiede, vor allem, wenn Du als Unternehmer im Verzug eine Zahlung einfordern möchtest.
Eine Zahlungserinnerung ist in der Regel freundlich formuliert und dient als Hinweis darauf, dass eine Rechnung noch offen ist. Sie wird oft dann verschickt, wenn Du davon ausgehst, dass der Kunde die Zahlung schlicht übersehen hat. Sie ist rechtlich nicht zwingend erforderlich und eignet sich besonders für Stammkunden oder bei erstmaligem Zahlungsverzug. Auch Mahngebühren oder Verzugszinsen dürfen in einer Zahlungserinnerung nicht erhoben werden, da sie den Schuldner noch nicht in Verzug setzt. Eine Mahnung hingegen ist ein formeller Schritt. Sie setzt den Schuldner rechtlich in Verzug, sofern dieser nicht bereits durch Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist automatisch eingetreten ist. Ab diesem Zeitpunkt darfst Du Mahnauslagen geltend machen und Verzugszinsen berechnen.
Eine Mahnung macht also deutlich: Es handelt sich nicht mehr um eine Bitte, sondern um die konsequente Geltendmachung Deiner Forderung.
Kurz gesagt: Die Zahlungserinnerung ist eine freiwillige, freundliche Erinnerung. Die Mahnung ist ein rechtlich relevanter Hinweis mit potenziellen Konsequenzen wie zusätzlichen Kosten und ggf. einem gerichtlichen Mahnverfahren.